Die Auswirkungen der Corona-Krise treffen Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen besonders hart. Finanzielle Unterstützung können die Hilfspakete der Bundesländer bieten, ebenso wie die Soforthilfe der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat ein Hilfsprogramm aufgesetzt, um kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler in der Corona-Krise zu unterstützen. Dabei geht es um unbürokratisch zu gewährende Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen und direkt bei den Ländern beantragt werden können. Folgende Zuschüsse sind vorgesehen:
Voraussetzung sind „wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona“, die im Antrag versichert werden müssen.
Neben der Bundesregierung stellen auch die Länder Soforthilfen bereit, die kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige durch die Corona-Krise bringen sollen. Den Antrag stellen Sie einfach direkt beim Land, unabhängig davon, welche Soforthilfe für Sie in Frage kommt. Die Details zu den Programmen von Bund und Ländern sowie Informationen zur Beantragung finden Sie hier:
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Welche Auswirkungen haben die Zuschüsse auf die Steuererklärung 2020 und welche Voraussetzungen müssen Unternehmen erfüllen, um Soforthilfe zu erhalten: Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Soforthilfen finden Sie auf sparkasse.de.
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