Wer sein Vermögen gezielt weitergeben und Streit ums Erbe vermeiden will, sollte über Schenkungen nachdenken. Dabei ist jedoch einiges zu beachten:
Alles im Testament regeln oder lieber das Vermögen noch zu Lebzeiten an die nächste Generation weitergeben? Das ist eine sehr persönliche Entscheidung, die gut überlegt sein will. In jedem Fall gilt: Wer Geld und Sachwerte vor seinem Ableben verschenken möchte, sollte genauso sorgsam planen, wie jemand, der seinen letzten Willen zu Papier bringt.
Freibeträge alle 10 Jahre nutzen
Für Schenkungen kann alle 10 Jahre ein Freibetrag geltend gemacht werden, der nach Verwandschaftsgrad gestaffelt ist und zwischen 20.000 und 500.000 Euro beträgt.
Eine Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung ist die sogenannte Zustiftung: Sie bringen Ihr Vermögen oder Teile davon in eine bestehende Stiftung ein. Wählen Sie dafür eine Organisation, deren Stiftungszweck Ihren Wünschen entspricht. Das erspart Ihnen den Gründungsaufwand. Sie haben dann allerdings auch keinen Einfluss auf die Verwendung der Mittel.
Wenn die zweckgebundene Verwendung Ihres Vermögens Ihnen am Herzen liegt, merken Sie sich dieses Thema für eine Beratungsgespräch.
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