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Selbst bestimmen wo das Geld bleibt

Mit Weitblick planen – das Lebenswerk erhalten. Die Testamentsvollstreckerin oder der Testamentsvollstrecker setzt die Anweisungen und Richtlinien der verstorbenen Person nach dem Wortlaut und Geist seines Testaments um. Eine Testamentsvollstreckung wird im Testament oder Erbvertrag angeordnet. Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person Testaments­vollstreckerin oder Testamentsvollstrecker sein.

Vorteile einer Testamentsvollstreckung sind:

  • Gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses
  • Schutz des Vermögens
  • Erhaltung des Familienfriedens
  • Finanzielle Absicherung der Ehepartnerin oder des Ehepartners und anderer Familienmitglieder

Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einer Testamentsvollstreckerin oder einem Testamentsvollstrecker übertragen wird.

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